Teilnahmebedingungen für die KjG-Hausfreizeit

KjG-Flörsheim

Hauptstraße 28
65439 Flörsheim am Main
Tel.: 06145-6015

I. Anmeldung
Mit der Anmeldung bieten Sie uns, dem Freizeitveranstalter (FV), den Abschluss eines Reisevertrages aufgrund der Ihnen in dieser Ausschreibung genannten bindenden Leistungsbeschreibungen und Preise unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung soll mit unserem Formular erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Reisebestätigung durch uns zustande. Die Eltern/ Erziehungsberechtigten übertragen für die Dauer der Reise ihre Aufsichts- und Erziehungsgewalt auf die Leitung. Diese kann davon ausgehen, dass die Teilnehmer/innen, soweit sie aufgrund des Alters und der Reife dazu in der Lage sind, einen Großteil von Verantwortung hinsichtlich Leben in der Gruppe, Umgang mit Sachwerten u.ä. selbst tragen können. Die Eltern/Erziehungsberechtigten hinterlassen für die Zeit der Reise eine Anschrift, damit sie oder eine Vertrauensperson in Notfällen zu erreichen sind.

II. Zahlung des Reisepreises
Bei Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 50,- € pro Teilnehmer zu leisten. Der Restbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Reisebestätigung auf das angegebene KjG-Konto einzuzahlen.

III. Leistungen
Die Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen und den allg. Hinweisen in dieser Ausschreibung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung ändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den FV.
Von den Teilnehmer/innen wird nach ihren Möglichkeiten eine aktive Mitgestaltung und ein Mittragen der Reise erwartet. Die Übernahme der täglichen Aufgaben (Saubermachen, Spüldienst usw.) ist erforderlich. Auch das sonstige Programm wird innerhalb der Gruppe abgesprochen. Vor der Reise findet ein Elternabend statt.

IV. Reiseabsage, Leistungs- u. Preisänderungen
1. Der FV kann bis 1 Monat vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
2. Der FV ist berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur zulässig, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
3. Der FV ist verpflichtet, den Teilnehmer über eine zulässige Reiseabsage bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl oder höherer Gewalt oder bei einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.
4. Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können Sie vom Vertrag zurücktreten.

V. Rücktritt
1. Sie können jederzeit vor Freizeitbeginn von der Reise zurücktreten. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
2. Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so ist der FV berechtigt als Entschädigung einen Anteil des Reisepreises wie folgt zu verlangen:
25% bei Rücktritt bis 6 Monate vor Reisebeginn, 40% bis 4 Monate vor Reisebeginn, 60% bis 3 Monate vor Reisebeginn, 80% bis 6 Wochen vor Reisebeginn, 100% bei Rücktritt in den 6 Wochen vor Reisebeginn.
3. Bei groben Verstößen gegen wichtige Regelungen und Absprachen des Lebens in der Gruppe kann die Reiseleitung die vorzeitige Rückreise des Teilnehmers auf Kosten der Eltern / Erziehungsberechtigten und ohne Erstattung des Reisepreises veranlassen.

VI. Vertragsobliegenheiten und Hinweise
1. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, haben Sie nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche der Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, der Kündigung und des Schadenersatzes, wenn Sie es nicht schuldhaft unterlassen, einen aufgetretenen Mangel während der Reise uns anzuzeigen.
2. Tritt ein Reisemangel auf, müssen Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumen. Erst danach müssen dürfen Sie selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen. Einer Fristsetzung bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw, Kündigung durch ein besonderes Interesse ihrerseits gerechtfertigt ist.
3. Eine Mangelanzeige nimmt die Freizeitleitung entgegen.
4. Gewährleistungsansprüche haben Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende beim FV geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind.
5. Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs Monaten nach dem vertraglichen Reiseende.
6. Für Unfälle, die durch Leichtsinn, grobe Fahrlässigkeit, höhere Gewalt oder Übertretungen der Regelungen/ Absprachen innerhalb der Reisegruppe eintreten, kann eine Verantwortung seitens der Leitung und des FV nicht übernommen werden.
7. Während der Freizeit werden Ton- und Bildaufnahmen gemacht. Diese werden gegebenenfalls für interne Zwecke, Filmvorführungen, Bildertausch verwendet und können somit auch von Dritten eingesehen werden. Außerdem werden ausgewählte Bilder auf der Homepage und dem Facebook Profil des FV eingestellt. Die Einwilligung hierfür wird in einer separaten Datenschutzerklärung abgefragt.